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Alles rund um das erhöhte Beförderungsentgelt

Hier können Sie sicher und schnell Ihr erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen.
Das Portal bietet die Möglichkeit zur nachträglichen Vorlage eines personalisierten Tickets und zur Kontaktaufnahme bei weiteren Anliegen zum Thema.

Welche Tickets für eine nachträgliche Vorlage akzeptiert werden, erfahren Sie hier.
Um zu zahlen oder Kontakt zur uns aufzunehmen, melden Sie sich bitte mit der dreizehnstelligen Nummer auf dem Feststellungsbeleg an.

Homepage

Fragen und Anworten zu Ihrem erhöhten Beförderungsentgelt

Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten. Wie kann ich dieses bezahlen?

Folgende Zahlungsarten stehen Ihnen in diesem Portal zur Verfügung:

  • Sofortüberweisung

Zur Zahlung im Portal loggen Sie sich mit der Nummer auf Ihrem Feststellungsbeleg hier ein.


Sie können das EBE in voller Höhe auch in jedem Kundenzentrum der S-Bahn Berlin und in den Berliner DB Servicestores unter Vorlage des Beleges, den Sie bei der Kontrolle erhalten haben (Feststellungsbeleg), bar oder mit Karte bezahlen.


Alternativ können Sie auch klassisch überweisen, bitte stellen Sie hierbei sicher die korrekte IBAN und Referenznummer anzugeben:


Riverty Services GmbH, 33401 Verl
Postbank
IBAN: DE36660100750025403755
BIC: PBNKDE FFXXX
Referenznummer: Bitte geben Sie unbedingt die vollständige Belegnummer an (13 Stellen, beginnend mit 52, 53 oder 54)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen durch unseren Zahlungsdienstleister Riverty Back in Flow das Inkassoverfahren eingeleitet wird, das zusätzliche Kosten verursacht.

Gerne können Sie auch eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung vereinbaren. Loggen Sie sich dafür hier ein, rufen Sie unseren Kundendialog (030 297 43686) an oder besuchen Sie uns am Ostbahnhof.

Was kann ich tun, wenn ich die Nummer des erhöhten Beförderungsentgeltes nicht mehr weiß bzw. verloren habe?

Sollte Ihnen die Vorgangsnummer des erhöhten Beförderungsentgeltes nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte mit folgenden Informationen an unsere Mitarbeitenden am Ostbahnhof oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

  • Datum und Uhrzeit der Feststellung
  • Linie (S-Bahn)
  • Familienname, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum

Was kann ich tun, wenn ich meinen Fahrausweis vergessen habe? 

Generell können Fahrkarten mit direktem persönlichem Bezug innerhalb von 7 Tagen nachgereicht werden, so dass sich das EBE je nach Fall auf 7 € reduziert. Das bedeutet: auf dem Ticket muss der Name der kontrollierten Person stehen.

Gerne können Sie die geforderten Unterlagen eingescannt (Bild/Scan des Tickets und ggf. Kundenkarte/Berechtigungsnachweis) zur abschließenden Prüfung hier einreichen.

Haben Sie Ihre personenbezogene Fahrkarte verloren und benötigen mehr Zeit um einen Nachweis zu erbringen, nutzen Sie bitte die Option einer Fristverlängerung.

Folgende Fahrausweise werden zur nachträglichen Vorlage anerkannt:

  • Abonnements (persönliche immer, übertragbare nur einmal im Jahr für den Abonnenten)
  • Berlin Ticket S (gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Nummer eingetragen war)
  • Semestertickets (mit gültiger Validierung)
  • Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke
  • Schüler- und Azubi-Tickets
  • Mit Namen versehene Handy-, Online- und Print-Tickets

Ausgenommen von der Ermäßigung des erhöhten Beförderungsentgeltes sind übertragbare Fahrkarten, wie zum Beispiel Einzelfahrausweise, 24-Stunden-Karten, Tageskarten oder VBB-Umweltkarten.

Alternativ können die Unterlagen (Feststellungsbeleg, Fahrausweis, ggf. Kundenkarte/Berechtigungsnachweis) im EBE-Kundenbüro oder Kundenzentrum am Ostbahnhof persönlich vorgelegt werden (Haupthalle EG oder auf der Galerie). Beachten Sie bitte, dass Ermäßigungen des erhöhten Beförderungsentgeltes ab dem Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle frühestens am nächsten Werktag ab 14 Uhr im Kundenbüro am Ostbahnhof geprüft und bearbeitet werden.
Abonnement-Kunden der S-Bahn Berlin können Ihre Fahrkarte innerhalb der oben genannten Frist auch in jedem anderen Kundenzentrum der S-Bahn Berlin nachreichen.

Zur nachträglichen Vorlage

Vorsorglich bitten wir um Verständnis, dass wir uns die Vorlage des Originalfahrausweises in unserem Kundenbüro vorbehalten.

Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins beginnt das Inkasso-Verfahren durch Riverty Back in Flow, welche entsprechend kostenpflichtige Mahnungen veranlasst. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen. Die S-Bahn Berlin kann ab diesem Zeitpunkt den Vorgang nicht mehr regulieren.

Bitte prüfen Sie noch einmal im Portal, ob Sie noch die Möglichkeit haben zu zahlen. Sollte diese nicht mehr gegeben sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Riverty Back in Flow. Je früher Sie sich melden, desto geringer sind die Folgekosten!

 

Während der Kontrolle wurde ein technischer Defekt meiner Abonnement-Chipkarte festgestellt. Was sind meine nächsten Schritte?

Im Rahmen einer Kontrolle war Ihre VBB-fahrCard (Chipkarte) nicht lesbar, womit die Gültigkeit vor Ort nicht geprüft werden konnte. Deshalb ist es innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Beleges erforderlich, die Gültigkeit Ihrer VBB-fahrCard nachzuweisen. Ist die 7-Tage-Frist für Sie nicht einhaltbar, vereinbaren Sie bitte eine Fristverlängerung. Wir müssen vorsorglich darauf hinweisen, dass bei Nichtbeachtung bzw. Fristablauf 60 € fällig werden.

Um die Gültigkeit Ihrer VBB-fahrCard nachzuweisen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Legen Sie Ihre nicht lesbare VBB-fahrCard dem Verkehrsunternehmen vor, bei dem Sie Ihren Abonnementvertrag abgeschlossen haben. Inhaber persönlicher VBB-fahrCards (mit aufgedrucktem Lichtbild) reichen bitte zusätzlich ein neues Passbild ein. Sofern ein gültiger Abonnementvertrag besteht, erhalten Sie eine neue VBB-fahrCard und eine Bestätigung Ihres Abonnements. Weiterführende Fragen zur Verfahrensweise sowie zu Kontaktdaten beantwortet gern ihr vertragsführendes Verkehrsunternehmen.
  2. Im Anschluss laden Sie bitte ein Foto oder Scan der neuen VBB-fahrCard sowie die Bestätigung des vertragsführenden Verkehrsunternehmens zur abschließenden Prüfung hier hoch. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich im EBE-Kundenbüro oder Kundenzentrum am Ostbahnhof vorlegen. Sobald die neue VBB-fahrCard mit der Bestätigung über Ihr Abonnement fristgemäß bei uns vorliegt, ist dieser Vorgang zum erhöhten Beförderungsentgelt für Sie erledigt. Sofern der technische Defekt auf einen Fehler des Verkehrsunternehmens zurückzuführen ist, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
  3. Abonnement-Kunden der S-Bahn Berlin haben die Möglichkeit den Vorgang (Prüfung der Karte, bei Bedarf Neuausstellung und Niederschlagung des erhöhten Beförderungsentgelts) vollumfänglich im Kundenzentrum am Ostbahnhof (Haupthalle EG) abzuschließen. Auch bieten wir Ihnen an, sich zur Klärung telefonisch beim Kundendialog der S-Bahn zu melden.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Fahrkartenüberprüfung nicht im Besitz eines gültigen Abonnements waren oder die Frist zum Nachweisen der VBB-fahrCard verstrichen ist, zahlen Sie bitte die 60 € unter Angabe der Vorgangsnummer innerhalb von 14 Tagen ab Prüfdatum. Weitere Informationen zu den Zahlungsoptionen finden Sie hier.
Sollten Sie die Frist zur Zahlung der 60 € verstreichen lassen, wird die Riverty Services GmbH ggf. ein Inkassoverfahren gegen Sie durchführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind dann von Ihnen zu tragen.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich zu meinem erhöhten Beförderungsentgelt eine Anfrage oder einen Einspruch habe?

In diesem Fall sind Sie hier richtig. Nutzen Sie die Online-Option, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen.

Der Vorgang wird von uns so schnell wie möglich bearbeitet. Sollten Sie sich nach dem Ablauf der 14-tägigen Frist melden, wird Ihre Anfrage direkt von unserem Zahlungsdienstleister Riverty Back in Flow beantwortet.

Unsere Einzelfallentscheidungen sind am Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ausgerichtet.

Sie können auch persönlich vorstellig werden. Besuchen Sie dafür unsere Servicestellen am Ostbahnhof (Serviceschalter im S-Bahn-Kundenzentrum und Kundenbüro Erhöhtes Beförderungsentgelt). Auch unsere Mitarbeitenden im direkten Kundenservice richten ihre Entscheidung am Tarifwerk des VBB aus.

Auch postalisch oder per Fax können Sie sich weiterhin an uns wenden:

S-Bahn Berlin GmbH/EBE
Postfach 2253
76492 Baden-Baden
Fax: +49 (0) 30 297-37155

Ich habe vergessen die Nummer meines berlinpass auf mein Berlin Ticket S einzutragen – kann der Vorgang dennoch auf 7 € reduziert werden?

Leider ist der VBB-Tarif hier eindeutig: um die Nutzung eines Tickets durch mehrere Personen zu verhindern, muss die Karte vor Fahrtantritt personalisiert werden. Leider können wir keine Ermäßigung vornehmen. Sie müssen folglich die vollen 60 € bezahlen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen durch unseren Zahlungsdienstleister Riverty Back in Flow zusätzliche Kosten geltend gemacht werden.

Gerne können Sie auch eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung vereinbaren. Loggen Sie sich dafür hier ein, rufen Sie unseren Kundendialog (030 297 43686) an oder besuchen Sie uns am Ostbahnhof.

Ich bin aus Versehen mit einem AB-Ticket in den C-Bereich gefahren – kann man da noch was machen?

Leider ist in diesem Fall der VBB-Tarif eindeutig: ein räumlich ungültiger Fahrausweis bleibt ungültig, auch wenn man nicht mit böser Absicht oder unwissentlich in den C-Bereich gefahren ist. Leider können wir keine Ermäßigung vornehmen. Sie müssen folglich die vollen 60 € bezahlen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen durch unseren Zahlungsdienstleister Riverty Back in Flow zusätzliche Kosten geltend gemacht werden.

Gerne können Sie auch eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung vereinbaren. Loggen Sie sich dafür hier ein, rufen Sie unseren Kundendialog (030 297 43686) an oder besuchen Sie uns am Ostbahnhof.

Ich kaufe jeden Monat meine Monatskarte am Automaten oder am Schalter – kann ich die nachreichen?

Leider sind nicht personalisierte Monatskarten laut VBB-Tarif von der nachträglichen Vorlage ausgeschlossen. Wir raten daher dazu, ein Abonnement abzuschließen – es ist nicht nur günstiger, sondern schützt Sie auch davor, das volle erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen zu müssen, falls Sie einmal Ihren Geldbeutel zu Hause vergessen sollten.

Wir können hier leider keine Ermäßigung vornehmen. Sie müssen folglich die vollen 60 € bezahlen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen durch unseren Zahlungsdienstleister Riverty Back in Flow zusätzliche Kosten geltend gemacht werden.

Gerne können Sie auch eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung vereinbaren. Loggen Sie sich dafür hier ein, rufen Sie unseren Kundendialog (030 297 43686) an oder besuchen Sie uns am Ostbahnhof.

Ich bin ohne gültigen Fahrausweis in eine Kontrolle geraten – drohen mir jetzt zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen?

Wir können Sie beruhigen – wenn Sie einmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurden, hat dies nur zur Folge, dass 60 € geltend gemacht werden, die uns zivilrechtlich zustehen.

Generell gilt aber: Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden, von dem wir in bestimmten Fällen Gebrauch machen. Diese umfassen etwa die Manipulation oder Fälschung von Fahrausweisen sowie das mehrfache Fahren ohne gültigen Fahrausweis.

Fragen und Anworten zur Fahrgeldsicherung

Warum betreibt die S-Bahn Berlin Fahrgeldsicherung in Form von Fahrausweiskontrollen?

Die S-Bahn Berlin ist mit der Fahrgeldsicherung vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg beauftragt worden. Grundlage der Beauftragung ist der Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, den die S-Bahn Berlin in ihre Beförderungsbedingungen aufgenommen hat. Der Tarif ist ein eindeutiges Regelwerk, an das sich jede Person, die eine S-Bahn betritt, halten muss.

Die Fahrausweiskontrollen dienen dem Schutz unserer ehrlichen Fahrgäste. Denn fehlende Einnahmen durch Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis führen zu einem Anstieg der Fahrpreise aller ehrlichen Fahrgäste. Dies soll durch Fahrausweiskontrollen verhindert werden.

Warum arbeitet die S-Bahn Berlin mit Riverty Back in Flow?

Die S-Bahn Berlin kann vor allem eins: Menschen von A nach B befördern. Das Eintreiben von ausstehenden Forderungen dagegen ist nicht ihr Kerngeschäft. Daher hat sie sich eine gute und erfahrene Partnerin gesucht. Die Riverty Services GmbH steht für faire Lösungen, wenn es mal finanziell kompliziert wird. Scheuen Sie sich daher bitte nicht im Falle eines angelaufenen Inkassoverfahrens umgehend mit Riverty Back in Flow Kontakt aufzunehmen.

Wie arbeiten S-Bahn Berlin, Riverty Back in Flow und IFA zusammen?

Die S-Bahn arbeitet mit Riverty Back in Flow als erfahrenem Zahlungsdienstleister zusammen. Wenn das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bis zur auf dem EBE-Beleg angegebenen Zahlungsfrist gezahlt wurde, wird die Begleichung der offenen Forderung von Riverty Back in Flow begleitet.

Riverty Back in Flow macht Ihnen die Begleichung der offenen Forderung so einfach wie möglich – mit dem Ziel eine schnelle, einfache und passende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Warum taucht nun die IFA auf meinen Inkassoschreiben auf?

Wundern Sie sich darüber nicht, die IFA ist für Sie nicht weiter von Relevanz. Die IFA (Finanzdienstleister für Forderungsankauf & Factoring) ist nur die Besitzerin der offenen Forderung. Ihre Ansprechpartnerin ist Riverty Back in Flow, als Expertin für verbraucherorientiertes und faires Inkasso.

Wichtige Hinweise für unsere Fahrgäste

Erhöhtes Beförderungsentgelt unterwegs nur noch per Karte zahlbar

Kunden, die bei Kontrollen keinen oder keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, haben die Möglichkeit das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € im Zug oder auf dem Bahnsteig nur per Girocard (früher umgangssprachlich als EC-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte zu bezahlen.

Achtung vor falschen Kontrolleuren!

Hin und wieder versuchen sich Kriminelle als Fahrkartenkontrollpersonale auszugeben. Falls Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich einen Nachweis zeigen. Fahrkartenkontrollpersonale müssen sich auch als solche ausweisen können. Meist fordern die falschen Fahrkartenkontrollpersonale von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis, das erhöhte Beförderungsentgelt bar zu bezahlen. Tun Sie das nicht!

Fahrkartenkontrollpersonale, die im Auftrag der S-Bahn Berlin im Einsatz sind, fordern nie Bargeld. Bei ihnen kann das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro ausschließlich per Girocard (früher umgangssprachlich als EC-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte bezahlt werden.

Ermessensentscheidungen der Fahrkartenkontrollpersonale

Die Fahrkartenkontrollpersonale treffen keine Entscheidungen, ob ein Fahrgast vorsätzlich oder irrtümlich ohne gültigen Fahrausweis gefahren ist und sind dazu auch nicht befugt. Ihre Arbeitsaufgabe bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung von Fahrkarten und deren Gültigkeit sowie die Feststellung von Fahrgästen, die keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können. Dabei dient als Grundlage der Feststellung der Tarif des VBB.

Aussagen zu möglichen Ermäßigungen des erhöhten Beförderungsentgelts können und dürfen die Fahrkartenkontrollpersonale nicht treffen. Dies bedarf eingehender Prüfung und ist nur den Sachbearbeitenden der S-Bahn Berlin möglich.

Fragen und Anworten zu Ihrem erhöhten Beförderungsentgelt

Ich wurde kontrolliert und habe einen Beleg vom Kontrolleur bekommen. Wie kann ich bezahlen?

Sie können im Portal so bezahlen:

  • QR-Code/Banking-App
  • Überweisung
  • Sofort-Überweisung

Bitte melden Sie sich hier an. (mehr)

Sie können den Betrag auch in jedem Kundenzentrum der S-Bahn Berlin und in den Berliner DB Servicestores mit Bargeld oder mit Karte bezahlen. Dafür bringen Sie bitte den Beleg mit.

Sie haben 14 Tage Zeit, um zu bezahlen. Danach müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.

Ich habe meinen Beleg verloren. Was soll ich tun?

Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter am Ostbahnhof oder rufen Sie uns an: 030 297 436 86.

Folgende Infos sind wichtig:

  • Datum und Uhrzeit der Feststellung
  • Linie (S-Bahn)
  • Familienname, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum

Ich habe eigentlich ein Ticket, das ich vergessen hatte.

Wenn auf dem Ticket ihr Name steht, können Sie uns das Ticket zeigen. Sie müssen dann nur 7€ bezahlen.
Bitte schicken Sie uns hierfür ein Foto des Tickets zur Prüfung. Sie können uns hierfür auch am Ostbahnhof besuchen.

Folgende Tickets können nachgezeigt werden:
•    Abo Tickets
•    Berlin Ticket S mit eingetragener Nummer
•    Gültiger Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke
•    Schüler Ticket
•    Azubi Ticket
•    Semesterticket
•    Handy Ticket mit Namen
•    Online Ticket mit Namen
•    Ausgedrucktes Ticket mit Namen

Andere Tickets können nicht nachgezeigt werden. Sie müssen dann 60 € bezahlen.

Was passiert, wenn ich zu spät bezahle?

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins beginnt das Inkasso-Verfahren durch Riverty Back in Flow, welche entsprechend kostenpflichtige Mahnungen veranlasst. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen. Die S-Bahn Berlin kann ab diesem Zeitpunkt den Vorgang nicht mehr regulieren.

Bitte prüfen Sie noch einmal im Portal, ob Sie noch die Möglichkeit haben zu zahlen. Sollte diese nicht mehr gegeben sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Riverty Back in Flow. Je früher Sie sich melden, desto geringer sind die Folgekosten!

Wenn Sie zu spät bezahlen, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Wir müssen dann ein Inkassounternehmen beauftragen.
Bitte melden Sie sich dennoch im Portal an und versuchen zu bezahlen.

Bei Fragen kommen Sie bitte auf Riverty Back in Flow zu.
Tel.: +49 (0) 7221/50 40–0
E-Mail : @email

Melden Sie sich früh, damit es nicht teurer wird.

Meine Abo Karte hat nicht funktioniert. Was muss ich nun tun?

Sie haben 7 Tage Zeit für die folgenden Schritte:

1.    Zeigen Sie ihre Abo Karte dem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das Abo gekauft haben. Bei Tickets mit Foto, bringen Sie bitte ein neues Passbild von sich mit.

2.    Danach machen Sie bitte ein Foto des neuen Tickets und ein Foto der Bestätigung. Laden Sie beides hier hoch. Sie können uns hierfür auch im Ostbahnhof besuchen.

Wenn Sie nichts tun, müssen Sie 60€ bezahlen.

Ich habe eine Frage oder möchte mich beschweren. Wie kann ich das tun?

Bitte melden Sie sich hier an und schreiben uns eine Nachricht.

Sie können uns auch im Ostbahnhof besuchen.

Wenn Sie uns per Brief erreichen möchten, schreiben Sie bitte an:
S Bahn Berlin Gmbh/ EBE
Postfach 2253
76492 Baden Baden

Ich habe einen Berlin Pass. Leider habe ich die Nummer nicht eingetragen. Muss ich 60€ bezahlen?

Leider müssen Sie 60€ bezahlen. Die Nummer muss zwingend eingetragen werden.

Wenn Sie später zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 436 86.
Sie können uns hierfür auch am Ostbahnhof besuchen.

Wenn Sie in Raten zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 436 86.
Sie können uns hierfür auch am Ostbahnhof besuchen.

Ich bin aus Versehen mit einem AB-Ticket in den C-Bereich gefahren – kann man da noch was machen?

Die Bereiche müssen eingehalten werden. Leider müssen Sie 60€ bezahlen.

Wenn Sie später zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 436 86.
Sie können uns hierfür auch am Ostbahnhof besuchen.

Wenn Sie in Raten zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 436 86.
Sie können uns hierfür auch am Ostbahnhof besuchen.

Ich kaufe jeden Monat meine Monatskarte am Automaten oder am Schalter – kann ich die nachreichen?

Das Ticket kann nicht nachgereicht werden. Leider müssen Sie 60€ bezahlen.

Wenn Sie später zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 436 86.
Sie können uns hierfür auch am Ostbahnhof besuchen.

Wenn Sie in Raten zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 436 86.
Sie können uns hierfür auch am Ostbahnhof besuchen.

Ich bin ohne Ticket kontrolliert worden - was droht mir?

Wenn Sie das erste Mal ohne Ticket kontrolliert werden, müssen Sie 60€ bezahlen.

Wenn Sie öfter ohne Ticket kontrolliert werden, machen Sie sich strafbar. Die S -Bahn zeigt Sie dann vielleicht bei der Polizei an. Dies gilt auch für das Fälschen oder Verändern von Tickets.

Ich möchte später bezahlen?

Wenn Sie später zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 43686. Sie können uns auch am Ostbahnhof besuchen

Ich möchte in Raten bezahlen?

Wenn Sie in Raten zahlen möchten, loggen Sie sich bitte hier ein oder rufen Sie uns an: 030 297 43686. Sie können uns auch am Ostbahnhof besuchen.

Fragen und Anworten zur Fahrgeldsicherung

Warum betreibt die S-Bahn Berlin Fahrgeldsicherung in Form von Fahrausweiskontrollen?

Die S-Bahn Berlin ist mit der Fahrgeldsicherung vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg beauftragt worden. Grundlage der Beauftragung ist der Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, den die S-Bahn Berlin in ihre Beförderungsbedingungen aufgenommen hat. Der Tarif ist ein eindeutiges Regelwerk, an das sich jede Person, die eine S-Bahn betritt, halten muss.

Die Fahrausweiskontrollen dienen dem Schutz unserer ehrlichen Fahrgäste. Denn fehlende Einnahmen durch Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis führen zu einem Anstieg der Fahrpreise aller ehrlichen Fahrgäste. Dies soll durch Fahrausweiskontrollen verhindert werden.

Warum arbeitet die S-Bahn Berlin mit Riverty Back in Flow?

Die S-Bahn Berlin kann vor allem eins: Menschen von A nach B befördern. Das Eintreiben von ausstehenden Forderungen dagegen ist nicht ihr Kerngeschäft. Daher hat sie sich eine gute und erfahrene Partnerin gesucht. Die Riverty Services GmbH steht für faire Lösungen, wenn es mal finanziell kompliziert wird. Scheuen Sie sich daher bitte nicht im Falle eines angelaufenen Inkassoverfahrens umgehend mit Riverty Back in Flow Kontakt aufzunehmen.

Wie arbeiten S-Bahn Berlin, Riverty Back in Flow und IFA zusammen?

Die S-Bahn arbeitet mit Riverty Back in Flow als erfahrenem Zahlungsdienstleister zusammen. Wenn das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bis zur auf dem EBE-Beleg angegebenen Zahlungsfrist gezahlt wurde, wird die Begleichung der offenen Forderung von Riverty Back in Flow begleitet.

Riverty Back in Flow macht Ihnen die Begleichung der offenen Forderung so einfach wie möglich – mit dem Ziel eine schnelle, einfache und passende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Warum taucht nun die IFA auf meinen Inkassoschreiben auf?

Wundern Sie sich darüber nicht, die IFA ist für Sie nicht weiter von Relevanz. Die IFA (Finanzdienstleister für Forderungsankauf & Factoring) ist nur die Besitzerin der offenen Forderung. Ihre Ansprechpartnerin ist Riverty Back in Flow, als Expertin für verbraucherorientiertes und faires Inkasso.

Wichtige Hinweise für unsere Fahrgäste

Erhöhtes Beförderungsentgelt unterwegs nur noch per Karte zahlbar

Kunden, die bei Kontrollen keinen oder keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, haben die Möglichkeit das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € im Zug oder auf dem Bahnsteig nur per Girocard (früher umgangssprachlich als EC-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte zu bezahlen.

Achtung vor falschen Kontrolleuren!

Hin und wieder versuchen sich Kriminelle als Fahrkartenkontrollpersonale auszugeben. Falls Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich einen Nachweis zeigen. Fahrkartenkontrollpersonale müssen sich auch als solche ausweisen können. Meist fordern die falschen Fahrkartenkontrollpersonale von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis, das erhöhte Beförderungsentgelt bar zu bezahlen. Tun Sie das nicht!

Fahrkartenkontrollpersonale, die im Auftrag der S-Bahn Berlin im Einsatz sind, fordern nie Bargeld. Bei ihnen kann das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro ausschließlich per Girocard (früher umgangssprachlich als EC-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte bezahlt werden.

Ermessensentscheidungen der Fahrkartenkontrollpersonale

Die Fahrkartenkontrollpersonale treffen keine Entscheidungen, ob ein Fahrgast vorsätzlich oder irrtümlich ohne gültigen Fahrausweis gefahren ist und sind dazu auch nicht befugt. Ihre Arbeitsaufgabe bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung von Fahrkarten und deren Gültigkeit sowie die Feststellung von Fahrgästen, die keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können. Dabei dient als Grundlage der Feststellung der Tarif des VBB.

Aussagen zu möglichen Ermäßigungen des erhöhten Beförderungsentgelts können und dürfen die Fahrkartenkontrollpersonale nicht treffen. Dies bedarf eingehender Prüfung und ist nur den Sachbearbeitenden der S-Bahn Berlin möglich.